Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Beschluss zu TOP 6

Die folgende Gesamtfläche von 3818 m² wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße beziehungsweise zum Parkplatz gewidmet:

Fl.-Nr.:    1519 Gemarkung Thalmässing
Anfangspunkt:   Fl.-Nr. 1518 Süd
Endpunkt:    Fl.-Nr. 1519/1 Nord
Länge:    0,246 km
Widmungsbeschränkungen: öffentlicher Parkplatz

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Thalmässing. Der Lageplan vom 22.05.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

Der folgende Weg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet:

Fl.-Nr.:    Teilfläche von 1519/1 Gemarkung Thalmässing
Anfangspunkt:   Fl.-Nr. 1519 Nord-Ost
Endpunkt:    Fl.-Nr. 339 bei Fl.-Nr. 340 Nord-Ost
Länge:    0,030 km
Widmungsbeschränkungen: nur Fußgängerverkehr und Wohnmobile bis zur Ver- und     Entsorgungsstation

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Thalmässing. Der Lageplan vom 22.05.2019 ist Bestand-teil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.